TOGEVER-NEWS

I. Quartal 2011

II. Quartal 2011

 Haftpflichtvertrag überprüfen

Ihre Haftpflichtversicherung ist schon in die Jahre gekommen?

Seit dem Abschluss Ihrer Privathaftpflichtversicherung ist schon einige Zeit vergangen. Seitdem gab es Anpassungen der Beiträge, aber Ihr Versicherungsschutz ist der gleiche geblieben?

Wir empfehlen gerade hier die Überprüfung, da die Haftpflichtversicherung mit die wichtigste Versicherung im Leben ist.

Nach §823 BGB ist jeder dazu verpflichtet einen verschuldeten Schaden in voller Höhe zu ersetzen. Dabei kommt es nicht darauf an, ob jemand vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt hat. Bei Fahrlässigkeit ist die Haftpflichtversicherung an Ihrer Seite, egal ob leichte oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.

Gerade durch die uneingeschränkte Höhe der Ersatzpflicht sollte die Versicherungssumme ausreichend gewählt werden. Nach der Umstellung von DM auf Euro haben viele Menschen eine Versicherungssumme der zwischen 1 Mio. und 2 Mio. Euro liegt. Dies ist nicht zeitgemäß. Wir empfehlen eine Mindestversicherungssumme von 3 Mio. Euro. Zumal eine Erhöhung der Versicherungssumme finanziell kaum ins Gewicht fällt, bzw. bei Umstellung auf einen neueren Tarif oft standartmäßig bei mindestens 3 Mio. Euro liegt.

Außerdem sollten Sie darauf achten, dass Ihr Versicherungsschutz auf Ihre derzeitigen Bedürfnisse angepasst ist. Mittlerweile können Sie für kleines Geld zusätzlich in Ihrerem Versicherungsschutz integrieren:

Ausübung von Ehrenämtern, Gefälligkeitsschäden, Deliktunfähige Kinder, Verlust von berufl. Schlüsseln, Schäden an gemieteten und geliehenen Sachen, Mietsachschäden an mobilen Sachen z.B. in Hotels und Ferienwohnungen, Öltank, unbebaute Grundstücke

Eine Topdeckung mit vorgenannten Leistungserweiterungen erhalten Sie als Familientarif ohne Selbstbeteiligung bereits für 90 Euro jährlich. Sind Sie Single, wünschen Sie eine Selbstbeteiligung im Schadensfall oder möchten Sie gewisse Leistungserweiterungen streichen? Versicherungsschutz erhalten Sie bereits ab 40 Euro jährlich.

Bei Interesse können Sie einfach, unter den hier angegebenen Kontaktmöglichkeiten, mit uns in Verbindung treten.

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Zweitwageneinstufung in der KFZ- Versicherung

Sehr viele, vor allen Dingen preisliche Unterschiede, gibt es in der KFZ- Versicherung bei der Einstufung des Zweitwagens. Wichtig bei der Einstufung ist, wer die Nutzer des Wagens sind. Hier sind einige Beispiele, wie ein zum ersten Mal auf den Versicherungsnehmer zugelassener Zweitwagen (oder Drittwagen,...etc.) eingestuft werden kann.

Erst- und Zweitwagen fährt nur der Versicherungsnehmer:                           Ist der Erstwagen ein PKW und wird der Erst- und Zweitwagen ausschließlich vom Versicherungsnehmer gefahren, kann der Zweitwagen in die selbe Schadensfreiheitsklasse (SF-Klasse) wie der Erstwagen eingestuft werden.

Zweitwagen wird durch den Partner genutzt:                                             Hier kann das neu hinzukommende Fahrzeug bei Nutzung nur durch Versicherungsnehmer und Partner in Schadensfreiheitsklasse 10 eingestuft werden. Versicherungsnehmer und Halter des PKW kann auch der Partner sein.

Zweitwagen wird von Sohn/Tochter genutzt:                                              Bei der Anschaffung eines weiteren Fahrzeuges, womit überwiegend die Kinder fahren sollen, ist die Einstufung in die Schadensfreiheitsklasse sehr hoch und damit beitragsmäßig sehr teuer. Oft wird der Zweitwagen in der Schadensfreiheitsklasse SF 1/2 eingestuft. Der Prozentsatz liegt zwischen 100% und 140%, je nach KFZ- Versicherer. Eine günstigere Möglichkeit gibt es bei einigen Anbietern z.B. wenn Sohn/Tochter selbst als Versicherungsnehmer und Halter eintragen werden. Das Kind erhält seinen eigenen KFZ-Vertrag und erfährt sich die eigenen Prozente. Eingestuft wird der Vertrag mit der günstigeren Schadensfreiheitsklasse 2 bzw. 85%. Welche Voraussetzung hierfür gegeben sein muss erfahren Sie auf Anfrage.    

Bei Interesse können Sie einfach, unter den hier angegebenen Kontaktmöglichkeiten, mit uns in Verbindung treten.

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Versicherungen ohne Gesundheitsfragen

Jeder der eine Kranken-, Lebens-, Unfallversicherung schon einmal abgeschlossen hat kennt es: Beantwortung der Gesundheitsfragen

Jeder Versicherer der Sie gegen eine Invalidität, Krankheit, Tod oder Berufsunfähigkeit versichern soll, will wissen, wie es um Ihre Gesundheit aussieht.

Jeder? Nicht unbedingt!

Wir sind stets auf der Suche nach interessanten Möglichkeiten, um auch Personen die schon eine schwere Erkrankung hatten/haben oder Gesundheitsfragen nicht beantworten wollen eine Lösung zu bieten. Es gibt auch bekannte Versicherer die auf die Beantwortung von Gesundheitsfragen verzichten. Egal ob es um die Absicherung bei Tod, Unfall, Pflege, Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit oder Krankheit geht. Wir haben eine bedarfsgerechte Kundenlösung.

Bei Interesse können Sie einfach, unter den hier angegebenen Kontaktmöglichkeiten, mit uns in Verbindung treten.

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